Angebot

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Als Wahlhebamme stelle ich meine Leistungen privat in Rechnung. Diese kann man bei den zuständigen Sozialversicherungen einreichen. Es werden bis zu 80% vom Kassentarif zurückerstattet. Den restlichen Betrag kann man bei einer Zusatzversicherung (wenn vorhanden) einreichen und bekommt entsprechend dem abgeschlossenem Tarif eine Rückerstattung.


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